Die „Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe II und Vernetzung“ überlagern die „Nutzungsflächen“. Die Daten enthalten die Elemente für die Qualitätsstufe II sowie für die Vernetzung des Beitragsjahres 2019, welche Bundesbeiträge erhalten. Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe II und Vernetzung sind mit Ausnahme der Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet eine Untermenge der Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe I und können nicht grösser sein als diese selber. Qualitätsstufe II 153.3 und Vernetzung 153.4 sind in zwei separaten Ebenen geführt und können sich überlagern.