Grundwasserschutzzonen, für welche die Wasserversorgung Zürich zuständig ist.
Achtung: Dies ist der Jahresendstand 2020
Zweck: Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Trinkwassergewinnungsanlagen und das Grundwasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen. Sie sind um die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen sowie um Grundwasser-Anreicherungsanlagen auszuscheiden. Die Grundwasserschutzzonen sind das wichtigste Instrument des nutzungsorientierten planerischen Grundwasserschutzes.
Die Zone S1 soll verhindern, dass Grundwasserfassungen sowie deren unmittelbare Umgebung beschädigt oder verschmutzt werden.
Die Zone S2 soll verhindern, dass Keime und Viren in die Grundwasserfassung gelangen, dass das Grundwasser durch unterirdische Arbeiten verunreinigt und der Grundwasserzufluss durch unterirdische Anlagen behindert wird.
Die Zone S3 soll gewährleisten, dass bei unmittelbar drohenden Gefahren ausreichend Zeit und Raum für die erforderlichen Massnahmen zur Verfügung steht.
Spezialzonen sind zusätzliche Zone z.B. zum Schutz des Grundwassers vor unerwünschten Verletzungen der Deckschicht oder zum Schutz von gespanntem Grundwasser.
Zonen S sind provisorisch ausgeschiedene Schutzzonen ohne weitere Unterteilung.