Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die wertvollsten Landwirtschaftsflächen. Sie erfüllen klar definierte Kriterien punkto Bodenbeschaffenheit und klimatischer Verhältnisse. Gemäss dem Sachplan des Bundes muss jeder Kanton einen Mindestumfang an FFF gewährleisten. Für den Kt. Schaffhausen beträgt dieser Mindestumfang 8900 ha. Das Hauptziel des Sachplans FFF ist es, die ausreichende Versorgungsbasis des Landes mit Nahrungsmitteln in schweren Mangellagen zu sichern. Die FFF wurden 1985 von den Ackerbaustellenleitern erfasst und seither nicht grundsätzlich überarbeitet, sondern an die Gegebenheiten wie Bauzonen, Strassen, Wald, Naturschutz sowie Vermessungsgrundlagen angepasst. Erweiterungen von Bauzonen auf FFF erfordern eine Kompensation dieser Fläche sowie Nachweis des öffentlichen Interesses.