Waldabstandslinien OeREB

Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten" sowie weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen in den Baureglementen zu den Nutzungsplänen der Gemeinden. Der Datensatz enthält nur diejenigen Waldabstandslinien, die aufgrund einer Sonderbestimmung im Baureglement der Gemeinde gegenüber dem gesetzlich festgelegten Waldabstand von 15 m einen Minderabstand zulassen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier 5b09a800-c7ed-4e0c-95f4-878b4d31c052@organisation-test
Titel für die URL des Datasets waldabstandslinien-oereb
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 14. Februar 2017
Änderungsdatum 14. Februar 2017
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Irregular
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen SZ Amt für Geoinformation
Kontaktstellen agi@sz.ch
Sprachen Deutsch
URL -
Beziehung geocat.ch permalink
Räumlich Kanton Schwyz (SZ)
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
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