Waldabstandslinien

Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen finden sich in den Baureglementen zu den Nutzungsplänen der Gemeinden. Der Datensatz enthält nur diejenigen Waldabstandslinien, die aufgrund einer Sonderbestimmung im Baureglement der Gemeinde gegenüber dem gesetzlich festgelegten Waldabstand von 15 m einen Minderabstand zulassen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier 8e096f7e-2687-437b-ad35-de3c6883accb@amt-geoinformation-sz
Titel für die URL des Datasets waldabstandslinien
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 9. November 2022
Änderungsdatum 9. November 2022
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Irregular
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen SZ Amt für Wald und Natur
Kontaktstellen awn@sz.ch
Sprachen Language independent
URL https://www.geodienste.ch/
Beziehung
Räumlich Kanton Schwyz (SZ)
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_by
Metadata Access API (JSON) Download XML