Vorrangiges Grundwassergebiet Richtplan V 1.1

In vorrangigen Grundwassergebieten von kantonaler Bedeutung, welche im Richtplan festgesetzt sind, haben Interessen der Grundwasserbewirtschaftung Vorrang. Daher sind auf diesen Flächen keine neuen Kiesabbaugebiete zulässig. Die Ausdehnung der vorrangigen Grundwassergebiete von kantonaler Bedeutung wird anhand hydrogeologischer Kriterien bestimmt. Die Richtplan 2011 Gesamtkarte wurde am 20. September 2011 vom Grossen Rat beschlossen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier 3f071d26-8fa6-48b2-b49a-0df1e5b140ea-6571@agis_service_center
Titel für die URL des Datasets vorrangiges-grundwassergebiet-richtplan-v-1-12
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 24. Juni 2011
Änderungsdatum 14. Januar 2026
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Continuous
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Abteilung Raumentwicklung
Kontaktstellen raumentwicklung@ag.ch
Sprachen Language independent
URL -
Beziehung geocat.ch Permalink
Räumlich -
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Schlagwörter
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