Vollzugsresultate der CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

Seit dem 1. Januar 2020 gelten in der Schweiz - analog zur EU - CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Lieferwagen und leichte Sattelschlepper zu senken. Bis Ende 2022 müssen diese im Durchschnitt auf 147 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden müssen. Im Zuge der Umstellung des Messverfahrens der CO2-Emissionen, wurde der CO2-Zielwert per 1. Januar 2021 von 147 g CO2/km, auf 186 g CO2/km angepasst. Überschreitungen werden mit einer Sanktionsabgabe gebüsst.

Kurzbericht über die Vollzugsresultate des Vorjahres inkl. aggregierten Kennzahlen. Datengrundlage sind Zulassungsdaten (MOFIS), ergänzt um technische Daten (Typengenehmigungsdatenbank TARGA und vom ASTRA eigens erfasst Daten) sowie Verknüpfungen mit Daten zu registrierten Grossimporteuren.

Rechtsgrundlage: CO2-Verordnung, Art. 36, Abs. 3

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier vollzugsresultate_deepper@post_test
Titel für die URL des Datasets vollzugsresultate_deepper
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 2. Juli 2021
Änderungsdatum -
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Annual
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Bundesamt für Energie BFE
Kontaktstellen Bundesamt für Energie BFE
Sprachen Language independent
URL https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/co2-emissionsvorschriften-fuer-neue-personen-und-lieferwagen/lieferwagen-und-leichte-sattelschlepper.html
Beziehung -
Räumlich -
Verwandte Datensätze
Dokumentation -
Schlagwörter
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