Statische Waldgrenzen (UR)

Gemäss der Kantonalen Waldverordnung (KWV), Artikel 11, ist entlang von Bauzonen, die an Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen und in Gebieten, in denen nach dem kantonalen Richtplan eine Zunahme des Waldes verhindert werden soll, eine Waldfeststellung vorzunehmen. Der kantonale Richtplan schreibt vor, dass nebst den Waldgrenzen entlang der Bauzone auch entlang von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Hügelzone bis Bergzone 4), die an Wald grenzen, eine statische Waldgrenze festgelegt werden soll. Die statische Waldgrenze stellt dabei eine definitive Trennlinie zwischen dem Wald und den Bauzonen und zwischen dem Wald und den landwirtschaftlichen Nutzflächen dar.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier ur-1776@geoinformation-kanton-uri
Titel für die URL des Datasets statische-waldgrenzen-ur
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 1. März 2023
Änderungsdatum 1. März 2023
Konform mit -
Aktualisierungsintervall -
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Amt für Forst und Jagd Kt. Uri
Kontaktstellen mail@lisag.ch
Sprachen Deutsch
URL -
Beziehung
Räumlich Canton of Uri (UR)
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_open
Metadata Access API (JSON) Download XML