Sondernutzungsplanung

Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkeit von Teilgebieten der Gemeinde. Sie ergänzen oder verfeinern die nutzungsplanerische Grundordnung (Art. 46 PBG). Der Quartierplan ordnet die Überbauung eines genau bezeichneten Gemeindeteils, der sich zur gesamthaften Erschliessung eignet. Er regelt die Erschliessung dieses Gebietes, indem er Strassen, Wege, AbstellflÄchen, Versorgungsleitungen und dergleichen sowie die entsprechenden Baulinien festlegt. Der Quartiergestaltungsplan bezweckt eine besonders gute Gesamtüberbauung, namentlich in architektonischer und städtebaulicher Hinsicht. Zusätzlich zu den Elementen des Quartierplans regelt er die Lage, Stellung, Grösse und Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie die Art und das Mass ihrer Nutzung, die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Grünflächen und Spielplätze (Art. 52 PBG).

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Identifier ur-1760@geoinformation-kanton-uri
Titel für die URL des Datasets sondernutzungsplanung
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Erstellungsdatum 16. April 2024
Änderungsdatum 16. April 2024
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Publisher-Informationen Amt für Raumentwicklung Kt. Uri
Kontaktstellen mail@lisag.ch
Sprachen Deutsch
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Räumlich Canton of Uri (UR)
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