Rückerstattung nach Art. 15b EnG für stromintensive Endverbraucher

Rückerstattung der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze nach Art. 15b EnG für stromintensive Endverbraucher. Stromintensive Unternehmen können sich den Netzzuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien auf Gesuch hin und bei Erfüllung bestimmter Anforderungen teilweise oder vollständig zurückerstatten lassen. Die Rückerstattung des Netzzuschlags ist im per 1. Januar 2014 revidierten Energiegesetz (Art. 15bbis) und in der per 1. April 2014 revidierten Energieverordnung (Art. 3l bis 3oocties) geregelt.

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Zusätzliche Informationen

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Identifier rckerstattungna_95084@switch_opendata
Titel für die URL des Datasets rckerstattungna_95084
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Erstellungsdatum 12. Dezember 2017
Änderungsdatum -
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Aktualisierungsintervall Annual
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Bundesamt für Energie BFE
Kontaktstellen Bundesamt für Energie BFE
Sprachen Language independent
URL http://www.bfe.admin.ch/ogd28
Beziehung -
Räumlich -
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Schlagwörter
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