Plakatstandorte

Die kantonale Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate (BGS 113.114) regelt das Plakatieren und die Werbung bei Abstimmungen und Wahlen. Grundsätzlich ist das Aufstellen und Anbringen von Abstimmungs- und Wahlplakaten auf oder an öffentlichem Grund, der im Gemeingebrauch steht, im Rahmen der Verordnung bewilligungsfrei. Die Gemeinden können jedoch Standorte bezeichnen, an denen sie das Plakatieren erlauben oder verbieten.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier 0cb0a21a-cae5-47ff-9098-4e69b0143a28@kanton_solothurn
Titel für die URL des Datasets plakatstandorte
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Erstellungsdatum 7. März 2025
Änderungsdatum 7. März 2025
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Continuous
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Staatskanzlei
Kontaktstellen kanzlei@sk.so.ch
Sprachen Language independent
URL https://data.geo.so.ch?filter=ch.so.sk.plakatstandorte
Beziehung geocat.ch Permalink
Räumlich Kanton Solothurn (SO)
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Dokumentation -
Schlagwörter
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