NLS-Ersatzmassnahmen

Ersatzmassnahmen im Natur- und Landschaftsschutz. Die Projektierung von Bauten und Anlagen kann zu unvermeidbaren Eingriffen in schützenswerte Lebensräumen führen. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verlangt, dass bei technischen Eingriffen in schützenswerte Lebensräume der Verursacher unter Abwägung aller Interessen Schutz-, Wiederherstellungs- oder angemessene Ersatzmassnahmen leistet. Der Naturwert soll nach dem Eingriff gleich gross sein wie vorher (Null-Bilanz).

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier c1a75300-4859-49d8-9f94-020fac2d4af8@fachstelle-geoinformation-des-kantons-glarus
Titel für die URL des Datasets nls-ersatzmassnahmen
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 11. Januar 2021
Änderungsdatum 11. Januar 2021
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Irregular
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Kanton Glarus
Kontaktstellen lukas.wunderle@gl.ch
Sprachen Language independent
URL -
Beziehung geocat.ch Permalink
Räumlich Kanton Glarus
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Dokumentation -
Schlagwörter
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