Landschaftsruhezonen für die Luftfahrt

Gemäss dem Konzept "Landschaftsruhezonen für die Luftfahrt" vom Januar 2011 handelt es sich um grössere Landschaftskammern, die arm an anthropogenen Lärmquellen sind. In solchen Ruhezonen ist das angestrebte Schutzziel die Vielfalt der natürlichen Geräusche und die Stille für die menschliche Erholung. Die Ausscheidung von Ruhezonen erfolgt auf der Basis von bestehenden Inventaren und Schutzobjekten gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG; SR 451) und Jagdgesetz (JSG; SR 922.0). Innerhalb dieser Gebiete sind Überflüge mit motorisierten Luftfahrzeugen wenn möglich zu vermeiden oder wesentlich höher als auf den vorgesehenen Mindestflughöhen und auf möglichst kurzem Weg auszuführen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Identifier 8af95971-c458-4f4e-bfe4-2d541a1274e8@bundesamt-fur-zivilluftfahrt-bazl
Titel für die URL des Datasets landschaftsruhezonen-fur-die-luftfahrt1
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 1. Januar 2011
Änderungsdatum -
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Irregular
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kontaktstellen urs.ziegler@bazl.admin.ch
Sprachen
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URL https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/themen/umwelt/laerm.html
Beziehung
Räumlich Schweiz
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Dokumentation -
Schlagwörter
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