Kunstbauten Kantonsstrassen

Als Kunstbauten gelten : Brücken / Überführungen / Unterführungen / Galerien / Tunnels / Verankerte Stützmauern /Verankerte Bohrpfahlwände / Trottoirauskragungen / Bachdurchlässe / Rippenkonstruktionen / Bacheindeckungen / Spezielle Schutzbauten. Grundsätzlich gilt: Entsteht für den Strassenbenützer eine Gefährdung, die durch Mängel (Extremfall Einsturz) verursacht werden könnte, ist das Objekt im Kunstbautenverzeichnis aufzuführen. Es erfolgt dann die Kontrolle im 5 - Jahresrhythmus. Nicht verankerte Stützmauern, sowie Bachdurchlässe in Form von Betonröhren oder Eiformrohren gehören in den Aufgabenbereich des betrieblichen Unterhaltes und werden somit nicht im Kunstbautenverzeichnis aufgeführt.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Identifier ca6f8e42-6a74-43c7-841a-04e515c7446d@organisation-test
Titel für die URL des Datasets kunstbauten-kantonsstrassen
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 10. September 2020
Änderungsdatum 7. Oktober 2021
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Annual
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen SZ Amt für Geoinformation
Kontaktstellen agi@sz.ch
Sprachen Deutsch
URL -
Beziehung geocat.ch permalink
Räumlich Kanton Schwyz (SZ)
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Dokumentation -
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