Dargestellt sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen (Naturschutzobjekte), markante Landschaftselemente (Landschaftsschutzobjekte) und Aussichtspunkte. Im DAtensatz sind auch Angaben bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit enthalten.
Zweck: Die kommunalen Naturschutzobjekte wurden und werden ausgeschieden, um die nachhaltige Erhaltung der lokaltypischen Biodiversität der Stadt Zürich sicherzustellen. Denn die Objekte erfüllen in Bezug auf Grösse, räumliche Verteilung und Biotoptypqualität die wichtigsten Voraussetzungen für die Erhaltung oder Neubesiedlung von Populationen einheimischer Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage der kommunalen Naturschutzobjekte ist das kantonale Planungs- und Baugesetz (v.a. § 203 und 205 PBG).