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Categories: Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel None: oreb Terms of use: https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_by

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  • Waldabstandslinien

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

  • Waldabstandslinien Gemeinde Kuessnacht

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

  • Waldabstandslinien Gemeinde Oberiberg

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

  • Waldabstandslinien Gemeinde Ingenbohl

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

  • Waldabstandslinien Gemeinde Arth

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

  • Waldabstandslinien Gemeinde Illgau

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

  • Waldabstandslinien Gemeinde Muotathal

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

  • Waldabstandslinien Gemeinde Alpthal

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

  • Waldabstandslinien Gemeinde Unteriberg

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

  • Waldabstandslinien Gemeinde Feusisberg

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

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