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Waldgrenzen OeREB
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Forstrechtlich relevante Grenzlinien von Waldflächen gegenüber Bauzonen
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Waldabstandslinien OeREB
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten" sowie weitergehenden Bestimmungen bzw. Aus...
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Stockgrenzen
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Stockgrenzen (Polylinien) dienen der forstrechtlichen Bestimmung des Waldrandes innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Bauzonen sowie bei waldrelevanten Bauten oder Nutzungen ...
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