Seit dem 1. Januar 2002 sind in der Schweiz der Energieverbrauch und weitere Geräteeigenschaften für diverse Haushaltgeräte mit der Energieetikette zu deklarieren. Die Energieverordnung (EnV) sieht
vor, dass das Bundesamt für Energie (BFE) kontrolliert, ob in Verkehr gebrachte Erzeugnisse den Vorschriften der Verordnung genügen. Mit der Ausführung dieser Kontrollen hat das BFE Electrosuisse und das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI beauftragt. Sie erfolgen in drei Stufen gegliedert: einen allgemeinen Marktcheck, administrative Kontrollen von Prüfberichten sowie Kontrollen der Herstellerdeklarationen.