Der Datensatz enthält die Perimeter von Arealüberbauungen und altrechtlichen Gesamtüberbauungen. Neue Arealüberbauungen und Änderungen an bestehenden Areal- und Gesamtüberbauungen werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens von der Bausektion bewilligt und die entsprechenden Perimeter erfasst bzw. bestehende Perimeter geändert.
Zweck: Die Arealüberbauungsperimeter sind für die Kreisarchitekten des Amts für Baubewilligungen im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit sowie für die Erteilung von Bewilligungen wichtig (insbesondere in Bezug auf § 69 ff. PBG und Art. 8 BZO). Der Datensatz wird auch für die Kapazitäts- und Reserveberechnungen des Amts für Städtebau genutzt.