Liste aller Bezügerinnen und Bezüger der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein Instrument des Bundes, welches zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Die KEV deckt die Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreis und garantiert den Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarem Strom einen Preis, der ihren Produktionskosten entspricht. Die KEV kann für die folgenden Technologien beantragt werden: Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW), Photovoltaik (ab 10 Kilowatt), Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse. Gespeist wird der KEV-Fonds von allen Stromkonsumentinnen und -konsumenten, die pro verbrauchte Kilowattstunde eine Abgabe bezahlen.