Die Gefährdung durch Naturgefahrenprozesse wird flächendeckend erhoben. Für das Siedlungsgebebiet werden detaillierte Gefahrenkarten erstellt (Perimeter A). Gebiete mit permanenter oder zeitweiser Präsenz einzelner Personen oder lokalen Sachwerten werden die Gefahrenflächen als Gefahrenhinweise erhoben (Perimeter B). Für einzelne abgelegene Gebiete ist keine Beurteilung der naturbedingten Risiken ausgewiesen (Perimeter C). Die Gefahrenkarte ist ein dynamisches Werkzeug der Raumplanung, daher können sich einzelne Gebiete in Überarbeitung befinden (Naturgefahrenkarte in Überarbeitung).