Dargestellt werden die Lage- und Höhenfixpunkte der Kategorien 1 und 2 mit Symbolen entsprechend ihrer Kennzeichnung im Gelände. Die Kategorie 1 sind Fixpunkte der Landesvermessung (zuständig ist das Bundesamt für Landestopografie). Die Kategorie 2 sind Fixpunkte der amtlichen Vermessung (zuständig ist das Amt für Geoinformation). Fixpunkte referenzieren den Raumbezug in gleich bleibender Qualität über lange Zeiträume und bilden damit die Grundlage vieler Vermessungsarbeiten. Sie sind im Gelände dauerhaft gekennzeichnet und mit Daten und Punktprotokollen detailliert dokumentiert.