Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG, SR 730.0) werden neue Förderinstrumente für die Produktion aus erneuerbaren Energien umgesetzt. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, erwartet der Kapitalgeber eine markt- und risikogerechte Entschädigung, einerseits für die Bereitstellung des Kapitals und andererseits für das Verlustrisiko, das er damit eingeht. Diese Entschädigung entspricht dem sogenannten kalkulatorischen Zinssatz (durchschnittlicher, gewichteter Kapitalkostensatz, Weighted Average Cost of Capital, WACC).