Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden. Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.