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Waldabstandslinien ÖREB
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
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Waldgrenzen
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Forstrechtlich relevante Grenzlinien von Waldflächen gegenüber Bauzonen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)
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Stockgrenzen
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Eine mittels Waldfeststellungsverfahren bestimmte Stockgrenze (Polylinien) ist gegeben durch den geometergenau eingemessenen Verlauf der Waldrandlinie, welche in der Regel durch...
Sie können dieses Register auch über die API (siehe API-Dokumentation) abrufen.